Hausordnung Stift Melk (gültig für alle im Stiftsareal liegenden Bereiche, insbesondere Stiftsgebäude und deren Räumlichkeiten, Stiftspark und Pavillon sowie alle Außenflächen, Innenhöfe und Parkplätze)

Sehr geehrte Besucherinnen, sehr geehrte Besucher, um allen Besucherinnen und Besuchern und ihren Interessen gerecht zu werden sowie die Sicherheit der Kunstwerke zu gewährleisten, sind gewisse Regeln unumgänglich. Die Hausordnung ist für alle Besucher verbindlich.

Mit dem Betreten des Stiftsareals, insbesondere der Gebäude, erkennen die Besucher diese Regelungen an. Das Betreten des gesamten Stiftsareals erfolgt auf eigene Gefahr.

Öffnungszeiten

Eintrittspreise

  • Eine Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Stiftsbesuch aller Bereiche für die eine Eintrittskarte benötigt wird.
    Die Eintrittskarte ist während des Besuches auf Ersuchen des Aufsichtspersonals vorzuweisen.
  • Aus Sicherheits- oder Restaurierungsgründen können einzelne Räume oder Bereiche bei Bedarf geschlossen werden.
  • Der Eintrittspreis kann nach dem Eintritt nicht mehr rückerstattet werden.
    Es besteht kein Rücktritts-/Widerrufsrecht.
  • Das für Führungen bezahlte Entgelt kann bei Versäumen der Führung nicht zurückgefordert werden.
  • Tickets für die Stiftsbesichtigung sind nur an den Kassen im Stift Melk erhältlich (bei Kombitickets auch bei den Partnern).
    Voucher bzw. Gutscheine berechtigen nicht zum Eintritt und sind daher vor dem Eintritt an den Kassen in Originaltickets umzutauschen.

Stiftsbesichtigung

  • Für Besucher mit Behinderung bieten wir einen barrierefreien Zugang zur Stiftsbesichtigung.
    Unsere Mitarbeiter informieren Sie dazu gerne.
  • Bitte verhalten Sie sich in den Ausstellungsräumen so, dass sich andere Besucher nicht behindert oder belästigt fühlen.
  • Exponate und Wandtäfelungen dürfen nicht berührt, beschädigt oder in anderer Weise beeinträchtigt werden. Es ist ein Abstand von mindestens 30 cm zum Kunstwerk einzuhalten.
    Bei Nichteinhaltung des Mindestabstands wird ein stummer Alarm ausgelöst.
  • Im Falle einer Beschädigung von Kunstwerken ist das Aufsichtspersonal berechtigt, die Personalien des Verursachers aufzunehmen und die Person bis zum Eintreffen des Sicherheitsbeauftragten anzuhalten.
  • Besucherinnen und Besucher haften für alle durch sie entstandenen Schäden.
  • Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten, andernfalls kann den betreffenden Personen der weitere Aufenthalt im Areal untersagt werden.
  • Erziehungsberechtigte sowie Gruppenleiter sind für das angemessene Verhalten von Kindern und Jugendlichen, die sich in ihrer Begleitung befinden, verantwortlich. Sie tragen die volle und alleinige Aufsichtspflicht.
    Kinder unter 14 Jahren haben nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson Zutritt zu den Ausstellungsräumen.
  • In den Ausstellungsräumen ist das Essen und Trinken nicht erlaubt.
  • In allen Innenräumen sowie in den Räumen gilt ein generelles Rauchverbot.
    Außerhalb des Museums ist das Rauchen an den Stellen erlaubt, an denen Aschenbecher aufgestellt worden sind.
  • Die bereitgestellten Sitzgelegenheiten sollen nicht von ihren festgelegten Standorten entfernt werden.
  • Das Stiftsareal ist sauber zu halten.
  • Aus Rücksicht auf die anderen Besucher bitten wir Sie, in den Schauräumen nicht zu telefonieren, Musik zu hören und lautes Sprechen zu unterlassen.
    Bitte verhalten Sie sich in den Ausstellungsräumen so, dass sich andere Besucher nicht behindert oder belästigt fühlen.
  • Tiere (ausgenommen Assistenzhunde) dürfen in die Innenbereiche und den Stiftspark nicht mitgenommen werden. Im restlichen Stiftsareal sind sie an der Leine zu führen.

Schließfächer

  • Die Mitnahme von Fahrrädern, Scootern und anderen fahrzeugähnlichen Geräten
    (ausgenommen notwendige Gehhilfen, Rollstühle, Kinderwägen) in die Schauräume, in die Innenhöfe und in den Stiftspark ist verboten.
    Es stehen Schließfächer (im ersten Innenhof rechts) und Fahrradständer mit Schließfächern am
    Privatparkplatz des Stiftes in der Nähe des Stiftsportals zur Verfügung.

Sicherheit & Notfälle

  • Bei medizinischen Notfällen wenden Sie sich bitte an das Aufsichtspersonal oder wählen Sie direkt den Notruf. (122 Feuerwehr / 133 Polizei / 144 Rettung)
  • Das Stiftsareal – insbesondere die Ausstellungsräume – werden aus Sicherheitsgründen mittels Kameras überwacht. Mit dem Betreten des Stiftsareals und dem Kauf eines Tickets stimmen Besucher zu, dass sie im Zuge dieser Überwachung gefilmt und diese Filmaufnahmen zu Sicherheitszwecken aufbewahrt werden. Das Stift Melk behält sich vor, diese Aufzeichnungen an Behörden, über deren Aufforderung weiterzugeben.
  • Im Falle eines akustischen Alarms wenden Sie sich bitte an das Aufsichtspersonal.
    Bitte bewahren Sie Ruhe und leisten Sie den Anweisungen der Aufsichten und Kulturvermittler Folge.
    Die Notausgänge führen zu gekennzeichneten Sammelplätzen, wo Sie sich bitte im Notfall einfinden und auf weitere Anweisungen warten.
    Das Benutzen der Aufzüge ist in einem solchen Fall verboten.
    Notausgänge sind nur im Notfall zu benutzen und Ausgänge, Stiegen, Durchgänge und Fluchtwege aus Sicherheitsgründen stets frei zu halten.
  • Werden die Hausordnung oder Anweisungen des Aufsichtspersonals nicht befolgt, kann den
    betreffenden Personen der weitere Aufenthalt im Haus untersagt werden.

 Parken

  • Das Abstellen von Kraftfahrzeugen jeder Art sowie von sonstigen Fahrzeugen im Stiftsareal ist nur auf gekennzeichneten Parkflächen oder auf anderen Plätzen bis auf Widerruf zu den Öffnungszeiten erlaubt.
  • Die Stiftsparkplätze sind private Parkplätze. Auf den Parkplätzen gilt die StVO bzw. die Beschilderung vor Ort.
  • Campen ist nicht gestattet.
  • Die Nutzung / das Parken ist ausschließlich zum Stiftsbesuch oder Restaurantbesuch genehmigt.

 Film- und Fotoaufnahmen, Mobiltelefone und Audiogeräte / private Zwecke

  • Fotografieren und Filmen ist in den Innenräumen (Kaisergang, Stiftsmuseum, Marmorsaal, Stiftsbibliothek und Stiftskirche) verboten.
  • In den Außenbereichen des Stiftes (Stiftspark, Innenhöfe, Altane) sowie in der Nordbastei und im Gartenpavillon darf für private Zwecke fotografiert werden.
    In weiteren Bereichen ist Fotografieren bis auf Widerruf gestattet.
    Weitere Informationen dazu finden Sie im Bereich Presse.
  • Fotografien von der gesamten Klosteranlage oder auch nur von Teilbereichen dürfen nicht über kommerzielle Bildagenturen oder über private Webpages vertrieben oder verkauft werden.
  • Fremdenführer müssen ihre Gruppen auf das Film- und Fotografierverbot hinweisen.
  • Der Einsatz von ferngesteuerten Drohnen, Multikoptern o.ä. über dem Grundbesitz des Stiftes Melk für Film- oder Fotoaufnahmen oder anderes ist unbedingt genehmigungspflichtig und nur in Absprache mit dem Stift Melk erlaubt, da der Einsatz dieser zu einer erhöhten Gefährdung von Personen und Sachen, zu einer möglichen Verletzung von Rechten (Persönlichkeitsrechte etc.) und zu einer Störung des Kulturdenkmals führt.
  • Private Erinnerungsfotos dürfen auf privaten Seiten von Facebook, Google+, Twitter und auf privaten Homepages unter Berücksichtigung des Datenschutzes und Persönlichkeitsrechts veröffentlicht werden.
    Die Veröffentlichung auf Fotoportalen (wie etwa Flickr oder 500px) ist hingegen nicht gestattet.
  • Stative dürfen im gesamten Gelände sowie in den Innenräumen nur nach vorheriger Genehmigung eingesetzt werden.

Film- und Fotoaufnahmen, Mobiltelefone und Audiogeräte / gewerbliche Zwecke

  • Alle professionellen Foto-, Film- und Tonaufnahmen im gesamten Stiftsareal (innen und außen) bedürfen einer vorherigen schriftlichen Genehmigung (Anfrage 7 Tage vor dem gewünschten Termin).
  • Werbeaufnahmen und Präsentationen sind im gesamten Areal nicht gestattet.
    Genehmigte Bilder vom Stiftsareal dürfen nur für den genannten Zweck verwendet werden.
    Jede weitere Nutzung muss angefragt werden.
    Es ist untersagt, genehmigte Bilder über Bildagenturen oder private Websites zu verkaufen oder zu vertreiben.
  • Filmen und Fotografieren ist nur zu vereinbarten Zeiten und Bedingungen möglich.
  • Wir verfügen über ein großes Fotoarchiv. Gegen Nachfrage stellen wir gerne kostenlos Bilder für Berichterstattungen, Reisevorbereitungen usw. zur Verfügung. Anfrage: foto(at)stiftmelk.at
  • Bei Bildanfragen verwenden Sie bitte das Formular auf der Webseite. Um die Anfrage bearbeiten zu
  • können, benötigen wir:
    - Name vom Antragsteller inkl. Kontaktdaten und Adresse
    - Auftraggeber
    - Angaben zur Teamgröße und zum Equipment
    - Geplanter Aufenthalt
    - Was wird gefilmt oder fotografiert
    - Wofür
    - Wann erfolgt die Ausstrahlung, wann erscheint das Medium
  • Während Veranstaltungen oder liturgischen Festen darf nur mit gültiger Presseakkreditierung gefilmt oder fotografiert werden.
  • Der Einsatz von ferngesteuerten Drohnen, Multikoptern o.ä. über dem Grundbesitz des Stiftes Melk für Film- oder Fotoaufnahmen oder anderes ist unbedingt genehmigungsfähig, da der Einsatz zu einer erhöhten Gefährdung von Personen und Sachen, zu einer möglichen Verletzung von Rechten (Persönlichkeitsrechte etc.) und zu einer Störung des Kulturdenkmals führt.
    Anfrage an foto(at)stiftmelk.at 

Führungen und Gruppengröße

  • Fremdenführer dürfen nur in Sprachen führen, die das Stift Melk durch die hauseigenen Kulturvermittler nicht anbietet. Jeder Fremdenführer ist verpflichtet, seine Legitimation sichtbar zu tragen.
    Durch die Übernahme der Eintrittskarten und des Anmeldezettels für die Gruppe bestätigt der
    Gruppenguide die Kenntnisnahme der Hausordnung.
  • Führungen von externen Fremdenführern haben gleichmäßig und flüssig – angepasst an die
    Hausführungen – zu erfolgen. Aufforderungen der stiftlichen Aufsichten sind zu befolgen.
  • Die Führung umfasst alle Museumsräume.
    Abkürzungen sowie das Überholen anderer Gruppen sind nicht erlaubt.
    Unsere Aufsichten haben die Anweisung, für einen gleichmäßigen Führungsablauf zu sorgen.
  • Kinderführungen, welche vom Stift Melk angeboten werden, haben einen speziellen Verlauf und
    gliedern sich bei den Prunkräumen in den Führungsverlauf ein.
  • Bis maximal 45 Personen werden in einer Gruppe geführt. Der 46. Gruppenteilnehmer teilt die Gruppe.
    Führungen von größeren Gruppen sind gegen Nachfrage eventuell möglich.
  • Die Wiedergabe der Inhalte von geführten Rundgängen vollständig oder auszugsweise in Film, Ton oder
    gedruckter Form in den klassischen sowie digitalen Medien (Internet, Social Media u. a.) ist nicht erlaubt.

Sonstiges

  • Fundgegenstände sind bei der Pforte beim Haupteingang oder beim nächsten Stiftsmitarbeiter abzugeben. Nicht abgeholtes Gut wird regelmäßig der zuständigen Fundbehörde übermittelt.
  • Jegliche Verkaufstätigkeit sowie das Verteilen von Schriften und Waren aller Art auf dem Stiftsareal sind nicht gestattet. Das Plakatieren, Verteilen und Auflegen von Flugzetteln oder weiteren Werbemitteln ist verboten.
    Ausnahmegenehmigungen sind schriftlich oder mündlich unter marketing@stiftmelk.at oder 02752 555 283 einzuholen.
  • Rauchen ist nur an den dafür vorgesehenen Plätzen erlaubt.
  • Tragen Sie Kleidung, die der Würde des Ortes angemessen ist.
  • Befragungen von Besuchern und Mitarbeitern sind nur in Absprache und mit vorheriger Genehmigung, marketing(at)stiftmelk.at, erlaubt.
  • Musikalische und künstlerische Darbietungen im gesamten Stiftsareal bedürfen einer Genehmigung,  marketing(at)stiftmelk.at

Besucherordnung Stiftspark Melk